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Der Behindertenbeauftragte setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters ein, unabhängig davon, ob die Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen erworben wurden oder angeboren sind. Er fördert die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Der Beauftragte ist in der Ausübung seines Amtes nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, er hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben.
Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf der Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten. Darüber hinaus verfügt der Beauftragte selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.
Auf der neuen Homepage www.inklusive-region-landshut.de finden Sie vielfältige Informationen rund um die Themen Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Region Landshut.