Umschreibung eines nicht im Landkreis Landshut zugel. Fahrzeugs ohne Kennzeichenwechsel
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Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung mit Kennzeichenbeibehalt bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht möglich ist.
gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
Versicherungsbestätigung
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II (wenn bereits neue Papiere ausgestellt sind und keine Namensänderung vorliegt, braucht die ZB II nicht vorgelegt werden)
Nachweis über gültige HU
Zulassungsbescheinigung I bzw. Kfz-Schein
ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten