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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.
Taxenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Beförderungsaufträge können auch während der Fahrt und am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Besonderheiten, denen der Verkehr mit Taxen unterliegt:
Zuständigkeit
Genehmigungen für den Taxenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.
Vom Antragsteller vorzulegen:
Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes
– Gemeinde
– Finanzamt
– Sozialversicherungsträger
– Berufsgenossenschaft
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Nachweis der fachlichen Eignung
Fahrzeugspezifische Anforderungen
Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung wird einem Neuunternehmer für die Dauer von 2 Jahren erteilt.
Nach Verlängerung wird die Genehmigung für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.