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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz.
Mietwagenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausübt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
Ausnahmen und Befreiungen von der Genehmigungspflicht sind möglich, sind jedoch aufgrund der Vielfalt mit den jeweils zuständigen Sachbearbeitern abzuklären.
Zuständigkeit
Genehmigungen für den Mietwagenverkehr erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung im Sinne des Handelsrecht hat.
Vom Antragsteller vorzulegen:
Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes, zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Nachweis der fachlichen Eignung
Fahrzeugspezifische Anforderungen
Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung wird einem Unternehmer für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt