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Genehmigungen für Arbeitsstellen im Straßenraum, welche Auswirkungen auf das Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetz haben, werden im Bereich des Landkreises Landshut von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Landshut ausgestellt.
Wirken sich Maßnahmen von Gemeindestraßen auf das überörtliche Straßennetz aus, werden diese Genehmigungen ebenfalls vom Landratsamt Landshut ausgestellt.
Wirken sich Maßnahmen nur auf Gemeindestraßen aus, sind die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Antragsunterlagen
Bearbeitungszeiten
Zertifikat nach RSA / MVAS 99 des verantwortlichen Bauleiters
Sofern nicht vorhanden, bitte ein Verkehrssicherungsunternehmen beauftragen und im Antrag benennen.