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Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Von Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei können Fahrerlaubnisse für Dienstfahrzeuge (Dienstfahrerlaubnisse) ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen und sind nur während der Dauer des Dienstverhältnisses gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig bzw. das Dienstverhältnis erloschen und sind seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als 5 Jahre verstrichen, kann die Dienstfahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden.
Beim Landratsamt oder der Gemeinde einzureichen: