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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.
Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Die Fristen für den Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine für die Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen.
Nun müssen der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.
| Ausstellungsjahr | Führerscheinumtausch bis | |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 | Bitte jetzt umtauschen |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 | Bitte ab Februar 2027 umtauschen |
| 2008 | 19.01.2029 | Bitte warten |
| 2009 | 19.01.2030 | Bitte warten |
| 2010 | 19.01.2031 | Bitte warten |
| 2011 | 19.01.2032 | Bitte warten |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 | Bitte warten |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins und ob es sich um einen Kartenführerschein oder einen Papierführerschein handelt.
Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.
Beim Landratsamt oder der Heimatgemeinde einzureichen:
Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.