Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein

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Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Die Fristen für den Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine für die Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen.

Nun müssen der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.

Ausstellungsjahr

Führerscheinumtausch bis

 
2002 bis 200419.01.2027Bitte jetzt umtauschen
2005 bis 200719.01.2028Bitte ab Februar 2027 umtauschen
200819.01.2029Bitte warten
200919.01.2030Bitte warten
201019.01.2031Bitte warten
201119.01.2032Bitte warten
2012 – 18.01.201319.01.2033Bitte warten

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins und ob es sich um einen Kartenführerschein oder einen Papierführerschein handelt.

Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Beim Landratsamt oder der Heimatgemeinde einzureichen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass (jeweils Original und Kopie) (hierzu Meldebescheinigung erforderlich) und bisheriger Führerschein (Original und Kopie)
  • aktuelles „biometrisches“ Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
  • ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat (nicht notwendig, wenn Sie schon einen Kartenführerschein haben).

 

Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.