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Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, welches von den Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt wird. Es dient als „Übersetzung“ Ihres nationalen Führerscheins im Ausland und ist daher nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Jedoch besitzt der internationale Führerschein im Inland keine Gültigkeit.
Eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht in den Staaten der europäischen Union nicht mehr. Für Reisen in andere Länder außerhalb der EU empfiehlt es sich, sich entweder bei einer Vertretung des ausländischen Staates oder einem Reiseveranstalter zu informieren, ob eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht.
Der internationale Führerschein wird Ihnen direkt beim Landratsamt ausgestellt und kann auch gleich mitgenommen werden. Eine kurze Wartezeit bitten wir daher einzuplanen.
Die Ausstellung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Der internationale Führerschein kann nur aufgrund eines vorhandenen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Falls Sie Ihren alten Führerschein noch nicht auf Kartenformat umgestellt haben, empfiehlt es sich diesen frühzeitig vor Ausstellen des internationalen Führerscheins zu beantragen. Sollte sich Ihr Name zwischenzeitlich geändert haben, benötigen Sie zuerst einen nationalen Führerschein mit Ihrem aktuellen Namen. Erst im Anschluss daran kann der internationale Führerschein beantragt werden. Führerscheinstelle / Verkehrswesen | Landkreis Landshut – Neuausstellung eines Kartenführerscheins (Diebstahl/Verlust) / Führerscheinpflichtumtausch