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Seit Juni 2020 gibt es im Landkreis Landshut das 50/50-Mobil, mit dem hinsichtlich Mobilität im ländlichen Raum ein Meilenstein geschaffen wurde.
Besonders gefördert werden Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sowie noch nicht oder nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sind.
Wer kann dieses Angebot nutzen:
mit Erstwohnsitz im Landkreis Landshut.
Die oben genannten Anspruchsberechtigten können bei teilnehmende Städten, Märkten und Gemeinden und auf der Webseite https://5050mobil.de über das Kontaktformular Wertschecks erwerben.
Seniorenbeauftragte – seniorenbeauftragte@landkreis-landshut.de – 08703 9073-5149
Behindertenbeauftragte – behindertenbeauftragte@landkreis-landshut.de – 0871 408 2118
Kommunale Jugendarbeit – jugend@landkreis-landshut.de