Kindertagesstätten & Kinderbetreuung

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Zur Unterstützung der Familien wurde und wird ein tragfähiges Netz an Kindertagesstätten aufgebaut, was bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel ein wichtiger Standortfaktor für Familien ist.

Alle Einrichtungen entnehmen Sie der untenstehenden Auflistung.
(Die Listen können Sie aus- und einblenden)

Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung gem. § 45 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zu unseren zuständigen Fachbereichen finden Sie am Ende der Seite.

Einrichtungen im Überblick

Das Netz an Kinderkrippen für Kinder von 1 bis 3 Jahren ist im Landkreis Landshut gut ausgebaut. Die Familien unterstützende Betreuung und Förderung der Jüngsten obliegt pädagogischen Fachkräften, die in hoher Qualität diesen wichtigsten Lebensabschnitt der Kinder begleiten. Eine Erzieherin betreut in Kinderkrippen 4 bis 5 Kleinkinder.

Kindergärten fördern vorwiegend Kinder ab dem Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Sie sind bei den Eltern bereits bestens etabliert und werden von allen Landkreiskindern genutzt.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bezeichnet die stundenweise Betreuung von Kindern im Haushalt einer Tagesmutter/-vater. Sie ist neben der Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die Tagespflege zeichnet sich u. a. durch individuelle Förderung, familiäre Nähe, hohe zeitliche Flexibilität und eine kontinuierliche Betreuungsperson aus.

Eine Tagespflegeperson betreut gleichzeitig ein bis fünf Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren. Alle vom Kreisjugendamt Landshut anerkannten Tagesmütter besitzen eine Pflegeerlaubnis. Voraussetzungen zur Erlangung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Ausbildung oder ein Qualifizierungskurs, ein aktuelles Führungszeugnis, ein ärztliches Attest sowie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind.

Die Eignungsprüfung erfolgt durch Vorgespräche und Hausbesuche.