Bewilligung von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsausfallleistungen für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in unvollständigen Familien leben und vom unterhaltspflichtigen Elternteil keine bzw. keine ausreichende Unterhaltszahlung bekommen
Einforderung der vorgeleisteten Unterhaltszahlungen vom barunterhaltspflichtigen Elternteil, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist