Vollzug Masernschutzgesetz

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Gemäß §20 Abs. 9 ff. Infektionsschutzgesetz

Zuständig für Kindereinrichtungen und Schulen ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter: 08703 9073-7000

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