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Im Bereich des Wasserrechtes sind verschiedene Aufgaben dereguliert und privatisiert worden. Für die Aufgabenerfüllung wurden private Sachverständige bzw. Sachverständigenorganisationen eingeführt.
Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) sind z. B. in folgenden Bereichen tätig:
Sachverständigenorganisationen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden z. B. bei der Überprüfung und Stilllegung der Anlagen tätig.