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Gewässerausbauten, d. h. das Herstellen, Beseitigen oder Ändern eines Gewässers sowie Hochwasserschutzmaßnahmen in Form von talquerenden Rückhaltebecken, die durch Dammbaumaßnahmen errichtet werden, unterliegen grundsätzlich der wasserrechtlichen Planfeststellungspflicht. Hierunter können auch Biotop-Gestaltungsmaßnahmen fallen.