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Fischteiche unterliegen als Gewässerausbauten grundsätzlich der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Das Landratsamt empfiehlt bei der Frage, ob auf einem bestimmten Grundstück ein Fischteich errichtet werden darf, eine allgemeine Anfrage per E-Mail. Darin sollte die Flurnummer beschrieben sein, auf der das Gewässer erstellt werden soll. Gleichfalls sollte Inhalt eine kurze Beschreibung der geplanten Größe und Wasserbezugsmöglichkeiten beschrieben sein.