Abwasserabgabenrecht

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Für das Einleiten von Abwasser erhebt der Freistaat Bayern eine sogenannte Abwasserabgabe. Diese wird vom Landratsamt Landshut gegenüber den Abgabepflichtigen festgesetzt.


Es gibt folgende Abgabearten:

  • Kleineinleiterabgabe (abgabepflichtig ist die Kommune) 
  • Niederschlagswasserabgabe (abgabepflichtig ist der Einleiter) 
  • Großeinleiterabgabe (abgabepflichtig ist der Einleiter). 

 

Die Abgabepflicht hängt bei der Niederschlagswasserabgabe und bei der Großeinleiterabgabe von der Größe der Einleitung ab.

Die Abgabeerklärungen für die Kleineinleiterabgabe, sowie für die Niederschlagswasserabgabe sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres beim Landratsamt Landshut vorzulegen.