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Art. 46 Absatz III der Bayerischen Landkreis-Ordnung besagt: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Eben diese Beschlüsse können nun online auf der Homepage des Landkreises Landshut für die Kreisgremien eingesehen werden.