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Verschiedene Kostenträger, z. B. örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger erbitten für die Gewährung von stationären und ambulanten Rehamaßnahmen eine amtsärztliche Stellungnahme, z. B. Übernahme der Kosten für eine Tagesstätte, Heim- oder Internatsunterbringung, Mutter-Kind-Kuren usw.