Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (internationale Zulassung)
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Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
bei zugelassenen Fahrzeugen: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichen
bei auserbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
Nachweis über gültige HU
ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
Achtung: Wenn kein Konto bei einem inländischem Geldinstitut besteht, brauchen wir vom ausländischen Geldinstitut IBAN und BIC.
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten