Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen

Suchformular - Wonach suchen Sie?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten 
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II/COC-Papier
  • HU-Nachweis (ohne gültige HU sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Landkreises Landshut und eines benachbarten Zulassungsbezirk möglich).
    Der Eintrag der nächsten HU in der ZB I gilt ebenfalls als Nachweis.
  • 12,80 €
  • zzgl. 0,30 € je Klebesiegel