Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen
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Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II/COC-Papier
HU-Nachweis (ohne gültige HU sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle bzw. Werkstatt innerhalb des Landkreises Landshut und eines benachbarten Zulassungsbezirk möglich). Der Eintrag der nächsten HU in der ZB I gilt ebenfalls als Nachweis.