Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
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Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten bzw. Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Kfz-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung vor einem Notar oder dem Leiter der Zulassungsbehörde abzugeben ist.
Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
Kosten
Aufbietung: 13,60 €
Ersatzausstellung der ZB II: 14,90 €
zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €