Umschreibung eines im Landkreis Landshut zugelassenen Fahrzeugs mit Halterwechsel
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Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
Versicherungsbestätigung
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
Nachweis über gültige HU
bei zugelassenem Fahrzeug: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
bei außerbetriebgesetztem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
bei Fahrzeugen, die ein von einer anderen Zulassungsstelle nach Umzug beibehaltenes Kennzeichen führen, sind auch die Nummernschilder vorzulegen, da ein Kennzeichen des Landkreises Landshut zugeteilt werden muss
ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
24,20 € (bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen beibehalten wird)
26,20 € (bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen geändert wird)
30,00 € (wenn das Fahrzeug abgemeldet war oder wenn bei zugelassenen Fahrzeugen eine Änderung des Kennzeichens oder Umstellung auf Saison- bzw. Wechselkennzeichen gewünscht wird)
zzgl. 2,60 € KBA
evtl. zusätzlich
10,20 € für Wunschkennzeichen (gilt auch, wenn einem stillgelegtem Fahrzeug das bisherige Kennzeichen wieder zugeteilt wird)