Umschreibung eines nicht im Landkreis Landshut zugelassenen Fahrzeugs
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Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
Versicherungsbestätigung
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
Nachweis über gültige HU
bei zugelassenem Fahrzeug: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Nummernschilder
bei außerbetriebgesetztem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten