Sie sind hier: Startseite ยป Was erledige ich wo? ยป Gesundheit ยป Gesundheitsamt ยป 72 Hygieneรผberwachung und Infektionshygiene ยป Belehrung nach ยง 43 Infektionsschutzgesetz, Gesundheitszeugnis
Fรผr Personen, die gewerbsmรครig in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, ist eineย Belehrungย durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt ermรคchtigten Arzt/รrztin vorgeschrieben. Eine Liste der ermรคchtigten รrzte fรผr den Stadt- u. Landkreis Landshut finden Sieย unter Formulare und Merkblรคtter.
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Ansteckende Krankheiten kรถnnen รผber Lebensmittel auf andere Menschen รผbertragen werden.
Wenn Bรผrgerinnen und Bรผrger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstรคnde wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet, max. 3 Monate vor Tรคtigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.
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In derย Belehrungย erfahren Bรผrgerinnen und Bรผrger, wie die รbertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden kรถnnen und wann eine Tรคtigkeit aufgrund einer Infektion nicht weiter ausgeรผbt werden darf.
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Bรผrgerinnen und Bรผrger erhalten eine Bescheinigung รผber die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tรคtigkeitsantritt benรถtigt.
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Beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung รผber die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz benรถtigen, wenn Sie in Kรผchen von Gaststรคtten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung beschรคftigt sind oder wenn Sie mit Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in ยง42 IfSG Absatz 2 genannten Lebensmitteln beschรคftigt sind und dabei mit diesen in Berรผhrung kommen. Auch Personen, die bei der Speisenzubereitung (einschlieรlich Speisenabgabe) in der Gemeinschaftsverpflegung tรคtig sind, benรถtigen eine Erst-und Folgebelehrung nach ยง 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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Dieseย Belehrungย wird hรคufig auch als Gesundheitszeugnis/Lebensmittelbelehrung bezeichnet.
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Bitte beachten Sie, dass wir nur fรผr Bรผrgerinnen und Bรผrger zustรคndig sind, die ihren Wohnsitz in der Stadt bzw. im Landkreis Landshut haben.
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Schรผler:
Fรผr das Schulpraktikum ist die Belehrungย am Gesundheitsamtย kostenfrei (Nachweis einer Bestรคtigung der Schule ist nรถtig). Bitte nehmen Sie dazu frรผhzeitig unter der Telefonnummer 08703 9073-7000 Kontakt mit uns auf.
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Ehrenamtliche Helfer:
Fรผr ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und รคhnlichen Veranstaltungen ist die Erstbelehrung nicht verpflichtend. Diesen Helfern ist von einer verantwortlichen Person der โLeitfaden fรผr den sicheren Umgang mit Lebensmittelnโ auszuhรคndigen.ย Der Leitfaden ist in verschiedenen Sprachen verfรผgbar und kann auf dieser Seite unter Formulare und Merkblรคtter abgerufen werden.