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Das Gesundheitsamt Landshut spielt eine zentrale Rolle im bevölkerungsbezogenen Infektionsschutz der Stadt und des Landkreises Landshut. Die entsprechende Rechtsgrundlage hinsichtlich der übertragbaren Erkrankungen ist das Infektionsschutzgesetz, in dem u. a. die meldepflichtigen Krankheiten und meldepflichtigen Nachweise von Krankheitserregern aufgeführt sind. Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten festzustellen und eine Verbreitung zu verhindern bzw. einzudämmen. Dieser Infektionsschutz dient sowohl Einzelpersonen als auch der Gesamtbevölkerung.