Jugendhilfe im Strafverfahren

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  • Stellungnahme gegenüber dem Jugendgericht zur Entwicklung und zum sozialen Umfeld des Jugendlichen bzw. heranwachsenden Straftäters unter Berücksichtigung erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte
  • Betreuung der angeklagten jungen Menschen während des Gerichtsverfahrens
  • Durchführung von Betreuungsweisungen, sowie Einteilung und Überwachung der Auflagen
  • Planung und Organisation von sozialen Trainingskursen; Täter-Opfer-Ausgleich