Stellungnahme gegenüber dem Jugendgericht zur Entwicklung und zum sozialen Umfeld des Jugendlichen bzw. heranwachsenden Straftäters unter Berücksichtigung erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte
Betreuung der angeklagten jungen Menschen während des Gerichtsverfahrens
Durchführung von Betreuungsweisungen, sowie Einteilung und Überwachung der Auflagen
Planung und Organisation von sozialen Trainingskursen; Täter-Opfer-Ausgleich