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Das SG 33 des Landratsamtes Landshut nimmt in diesem Rechtsbereich v. a. die Aufgaben als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden wahr.
Dabei sind (saisonabhängig) vorrangig Rechtsfragen im Hinblick auf
Eigenständig werden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt, wobei es sich hier im Regelfall um unerlaubte Sondernutzungen handelt (z. B. Anbieten/Verkauf von Waren, Abstellen nicht mehr zugelassener Kfz …).