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Erlaubnisse für Veranstaltungen, welche Auswirkungen auf das Bundes-, Staats- und Kreis-straßennetz haben, werden im Bereich des Landkreises Landshut von der Straßenverkehrs-behörde des Landratsamtes Landshut ausgestellt.
Wirken sich Veranstaltungen auf Gemeindestraßen mehrerer Gemeinden aus, werden diese Genehmigungen ebenfalls vom Landratsamt Landshut ausgestellt.
Wirken sich Veranstaltungen nur auf Gemeindestraßen aus, erteilen die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Erlaubnis.
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Unter den Begriff der Erlaubnispflicht sind alle Veranstaltungen einzuordnen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Folgende Veranstaltungen gelten grundsätzlich als erlaubnispflichtig:
– Sportveranstaltungen
– Umzüge
– Märkte
– Straßenfeste
– Filmaufnahmen
Keine Erlaubnis kann für folgende Veranstaltungen erteilt werden:
oder für vergleichbare Veranstaltungen
Erlaubnisfreie Veranstaltungen
Als erlaubnisfreie Veranstaltungen werden folgende Veranstaltungen eingestuft:
Diese Veranstaltungen sind zwar nicht erlaubnispflichtig, sollen aber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angezeigt werden. Es werden dann im Einvernehmen mit der zuständigen Polizei die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs getroffen.
Wallfahrten
Kirchliche Veranstaltungen, die über das ortsübliche Maß hinausgehen, sind spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen, in der die Veranstaltung beginnen soll.
Es handelt sich bei der Antragstellung um ein vereinfachtes Verfahren. Der zuständige Pilgerführer beantragt mit dem Formular “ Anzeige einer Wallfahrt nach § 29 Abs. 2 StVO“ bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Erteilung einer Erlaubnis.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bearbeitungszeiten
Motorsportveranstaltungen sind mindestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung unter Vorlage eines Streckenabnahmeprotokolls des Deutschen Motor Sport Bundes e.V. bzw. eines Sachverständigengutachtens zu beantragen.
Alle übrigen Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.
Antragsunterlagen (außer Wallfahrten):