Sie sind hier: Startseite » Was erledige ich wo? » Mobilität » Führerscheinstelle / Verkehrswesen » Führerscheinstelle » Begleitetes Fahren ab 17
Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der reguläre Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate auch ohne Begleitperson.
An Kosten entstehen neben den normalen Kosten für die Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis zusätzlich:
€ 2,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde) bzw.
€ 7,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson nicht vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde)
€ 7,70 für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung