Volksbegehren, Volksentscheide

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Am Landratsam Landshut ist KEINE Eintragung für Volks- oder Bürgerbegehren möglich! Bürgerinnen und Bürger, die sich eintragen wollen, müssen sich an das Bürgerbüro der Gemeinde oder Stadt wenden, an der sie ihren Erstwohnsitz gemeldet haben.
Am Landratsamt erfolgt lediglich die allgemeine Sachbearbeitung von Volksbegehren und Volksentscheiden.