Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Suchformular - Wonach suchen Sie?

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft – sofern erforderlich – die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.

Als Beispiele kommen in Fragen:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art