Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

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Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft – sofern erforderlich – die notwendigen Anordnungen.

Als Beispiele kommen in Frage:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art