„BImSchG“ und „IE“-Anlagen

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Das sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die die Schwellenwerte des Anhang 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) überschreiten.