Sie sind hier: Startseite » Was erledige ich wo? » Bauen & Immissionsschutz » Bauen » Bauordnung, Verwaltung » Abgrabungsgenehmigung im Vollzug des Bayer. Abgrabungsgesetzes und des § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG
Eine Abgrabungsgenehmigung ist erforderlich für Abgrabungen mit einer Grundfläche von mehr als 500 m² oder einer Tiefe von mehr als 2 m.