Sie sind hier: Startseite ยป Geschรคftsverteilungsplan ยป Bauen & Immissionsschutz ยป Bauen ยป Bauordnung, Verwaltung ยป Abgrabungsgenehmigung im Vollzug des Bayer. Abgrabungsgesetzes und des ยง 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG
Eine Abgrabungsgenehmigung ist erforderlich fรผrย Abgrabungen mit einer Grundflรคche von mehr als 500 mยฒ oder einer Tiefe von mehr als 2 m.