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Im Wasserrecht werden Fragen zum Thema Abwasser geregelt. Hierunter fallen die Themenbereiche, Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen, Abwassereinleitungen in die Sammelkanalisation und Abwasserabgabe.
Bei der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich zu prüfen, wie das Abwasser abgeleitet wird.
Fragen zu Erschließungsbeiträgen, Anschluss- und Benutzungszwang werden im Sachgebiet Kommunalaufsicht geregelt.