Ausrichtung (noch) ungewiss

22. Aug. 2024

Ausrichtung (noch) ungewiss

22. August 2024: Jรคhrliche Verbandsversammlung des Gewรคsserunterhaltungszweckverbandes

 

Wie geht es weiter mit dem Gewรคsserunterhaltungszweckverband (kurz: GUZV)? Die erfolgreiche, interkommunale Zusammenarbeit รผber die Landkreisgrenzen hinweg steht aktuell an einem Scheideweg. Diese Frage stand im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Zweckverbandes, der bereits seit 1976 besteht. Aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben und Anforderungen im sehr umfangreichen Verbandsgebiet (Landkreise Dingolfing-Landau, Landshut, Kelheim) hat das bisher tรคtige Ingenieurbรผro Dietlmeier erklรคrt, nach Abschluss des jetzigen Bauabschnittes die Tรคtigkeit nicht mehr fortzufรผhren โ€“ obgleich die Zusammenarbeit รผber viele Jahre sehr erfolgreich war.

Dabei wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes erneut das so genannte โ€žRegensburger Modellโ€œ ins Spiel gebracht, bei dem die jeweiligen, etablierten Landschaftspflegeverbรคnde die Aufgaben des GUZV รผbernehmen โ€“ obgleich mit deutlich hรถheren Kosten fรผr die Mitgliedsgemeinden zu rechnen sei, gab der Vorsitzende Josef Klaus zu bedenken. Da bereits einige der Mitgliedsgemeinden in beiden Institutionen Mitglied sind, wurde das Modell positiv bewertet โ€“ zumal bereits seit Jahren guten Kontakt und eine gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Landschaftspflegeverbรคnden bestehe.

Das Problem: Diese Leistung kann nach Gesprรคchen mit den einzelnen Landschaftspflegeverbรคnden zum jetzigen Zeitpunkt nicht flรคchendeckend im gesamten Verbandsgebiet geleistet werden, sodass ein vollstรคndiger รœbergang des Verbandes aktuell nicht mรถglich ist โ€“ eine schwierige Situation fรผr den Verband mit dem Niederaichbacher Bรผrgermeister Josef Klaus an der Spitze. Er wolle deshalb versuchen, hier zeitnah die personellen Kapazitรคten zu schaffen, zumal die Aufgaben des GUZV auch in der Zukunft an Bedeutung gewinnen werden.

Der GUZV kรผmmert sich um Pflege und Unterhalt aller Gewรคsser 3. Ordnung zwischen der Altmรผhl, der GroรŸen und Kleinen Laber, der Isar, der Vils und der Bina โ€“ genauer: um das ganze Geflecht von Bรคchen und kleinen Wasseradern zwischen diesen Flรผssen. Diese Lebensadern der heimischen Natur intakt zu halten, ist nach Landesrecht Pflicht der Gemeinden.

Unter fachlicher Beratung wรผrden hier den Belangen der Natur, aber auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen. Fรผr die Erfรผllung seiner Aufgaben kann sich der GUZV auf einen Haushaltsplan fรผr das laufende Jahr stรผtzen, der 713.400 Euro im Verwaltungshaushalt und 186.800 Euro im Vermรถgenshaushalt umfasst.

Um auch kรผnftig รผber ausreichend Mittel fรผr die Pflege- und UnterhaltungsmaรŸnahmen zu verfรผgen, wurde die Umlage je Flรคcheneinheit, die die GUZV-Mitgliedsgemeinden beisteuern, je Hektar bei 1,55 Euro belassen.ย Weiterhin stimmte die Verbandsversammlung den Austritten der Gemeinden Buch a. Erlbach (Landkreis Landshut) und Teugn (Landkreis Kelheim) zu.