Asylbewerber-Leistungen

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Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Das Gleiche gilt für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind oder eine Erlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben, sofern die Entscheidung noch nicht 18 Monate zurückliegt.

Die Asylbewerberleistungen dienen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, sofern kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BTL) von Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche können ebenfalls über das Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden.

Falls kein eigener Krankenversicherungsschutz (z. B. über ein Arbeitsverhältnis) besteht, erfolgt die Absicherung im Krankheitsfall durch die Ausstellung von Behandlungsscheinen. Diese sind jeweils für ein Quartal gültig und können per E-Mail unter:  krankenscheine@landkreis-landshut.de angefordert werden.

Frau Moosmüller
08703 9073-5142
Vilsbiburg, VG Furth, Hohenthann, Rottenburg
Frau Zink
08703 9073-5151
VG Velden, Bodenkirchen, VG Gerzen, Ergolding (außer Schinderstraßl), Essenbach, Kumhausen,
Frau Steinherr
08703 9073-5148
VG Wörth, Geisenhausen, Niederaichbach, Neufahrn, Pfeffenhausen, Tiefenbach, Bruckberg
Frau Lex
08703 9073-5141
VG Ergoldsbach, Adlkofen, Eching, Buch, Altdorf, Vilsheim, VG Altfraunhofen, Schinderstraßl